Rechtsprechung
OLG Brandenburg, 25.09.2008 - 5 U 57/07 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Deutsches Notarinstitut
BGB §§ 311b Abs. 1, 125
Formfreie Verlängerung eines für einen Grundstückskauf vereinbarten Rücktrittsrechts bei nachträglichen, unvorhergesehenen Schwierigkeiten zur Entscheidung über Rücktritt binnen der zunächst vereinbarten Frist - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rücktritt vom Grundstücksvertrag wegen Unbebaubarkeit des Grundstücks; Adressat der Rücktrittserklärung bei Grundstückskaufverträgen; Mündliche Abänderung eines den Rücktritt gegenüber dem Notar festlegenden Vertrags; Wirkung eines die Wirksamkeit bereits verlorenen, ...
- zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
BGB §§ 434, 437 Nr. 2 i.V.m. §§ 440, 323
Formlose Verlängerung der im notariellen Grundstückskaufvertrag vereinbarten Rücktrittsfrist durch mündliche Vereinbarung - Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 434 Abs. 1 Nr. 1
Voraussetzungen der formfreien Verlängerung einer Rücktrittsfrist bei Abhängigkeit des Rücktritts von einer Behördenentscheidung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Oder, 28.03.2007 - 11 O 497/04
- OLG Brandenburg, 25.09.2008 - 5 U 57/07
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 05.04.2001 - VII ZR 119/99
Formbedürftigkeit einer nachträglichen Fristvereinbarung bei einem notariell …
Auszug aus OLG Brandenburg, 25.09.2008 - 5 U 57/07
Eine Ausnahme gilt aber für solche Änderungen, die die Veräußerungs- oder Erwerbsverpflichtung weder unmittelbar noch mittelbar verschärfen oder erweitern, und für solche Verträge, die lediglich der Behebung von Abwicklungsschwierigkeiten dienen und den Inhalt der gegenseitigen Leistungspflichten im Kern unberührt lassen (BGH NJW 2001, 1932 für die Verlängerung einer vertraglich vereinbarten Rücktrittsfrist; BGH NJW 1973, 37 für den vergleichbaren Fall der Verlängerung der Frist zur Ausübung eines Wiederkaufsrechts). - BGH, 05.05.1976 - IV ZR 63/75
Formbedürftigkeit von Abänderungsverträgen
Auszug aus OLG Brandenburg, 25.09.2008 - 5 U 57/07
Die Begründung des Landgerichts, die Rücktrittsfrist habe formfrei verlängert werden können, stützt sich allein auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 05. Mai 1976 (BGHZ 66, 270, 272). - BGH, 27.10.1972 - V ZR 37/71
Allgemeines Vertragsrecht - Formbedürftigkeit v. Verlängerungsvereinbarungen
Auszug aus OLG Brandenburg, 25.09.2008 - 5 U 57/07
Eine Ausnahme gilt aber für solche Änderungen, die die Veräußerungs- oder Erwerbsverpflichtung weder unmittelbar noch mittelbar verschärfen oder erweitern, und für solche Verträge, die lediglich der Behebung von Abwicklungsschwierigkeiten dienen und den Inhalt der gegenseitigen Leistungspflichten im Kern unberührt lassen (BGH NJW 2001, 1932 für die Verlängerung einer vertraglich vereinbarten Rücktrittsfrist; BGH NJW 1973, 37 für den vergleichbaren Fall der Verlängerung der Frist zur Ausübung eines Wiederkaufsrechts).
- OLG Düsseldorf, 14.05.2009 - 5 U 135/08
Rechtsnatur eines Vertrages über die Erbringung zahntechnischer Leistungen; …
Indem der Zahnarzt die Prothese endgültig einzementiert und damit bewirkt, dass sie nicht mehr entfernt werden konnte, ohne sie zu zerstören, bringt er regelmäßig zum Ausdruck, dass er sie als vertragsgemäß anerkannt hat (vgl. Senat, Urteil vom 13.12.2007, I-5 U 57/07, UA 7 n.v.; OLG Düsseldorf, 22. Zivilsenat, Urteil vom 20.03.1992, 22 U 146/92, NJW-RR 1992, 1202, 1203; OLG Frankfurt, Urteil vom 17.02.2005, 26 U 56/04, NJW-RR 2005, 701, 702).